
Vermittlung bei Trennung und Scheidung
Dieses Angebot richtet sich an Paare, die sich in einem erstinstanzlichen Scheidungsverfahren befinden. Das Vermittlungsangebot wird durch das Gericht verfügt, mit dem Ziel, die Umstände rund um eine Trennung oder Scheidung so weit zu klären, dass im Anschluss ein für alle Involvierten akzeptables Scheidungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen werden kann.
Auch in hochemotionalen und herausfordernden Situationen, wie es bei einer Trennung der Fall ist, ist für uns oberstes Gebot, umfassende und praxisorientierte Unterstützung zu bieten, um die Beteiligten darin zu befähigen, ihre Situation so gut wie möglich eigenständig meistern zu können.
Begleitung statt Gutachten
Immer mehr Gerichte kommen heute zum Schluss, dass der Einsatz einer situativen Trennungs- bzw. Scheidungsbegleitung ebenfalls zum Ziel führen kann. Durch die hohe Präsenz unserer Begleitenden ergibt sich ein sehr transparenter Einblick in die jeweilige Trennungssituation.
Auf dem Weg zur einvernehmlichen Trennung
Der Trennungsprozess bzw. die darauf folgende Scheidung ist für alle Involvierten schwierig. Hier kann eine neutrale Person entscheidend dazu beitragen, dass eine Situation nicht weiter eskaliert bzw. sich die Parteien einvernehmlich einigen können.
Unser Angebot
- Situative Beurteilung der Umstände
- Vermittlung bei Konflikten
- Sicherstellung des Kindswohles
- Begleitete Besuche und begleitete Übergaben
- Gewährleistung grösstmöglicher Transparenz zwischen allen involvierten Parteien
Beratungsort
Der Beratungsort richtet sich individuell nach den Bedürfnissen der involvierten Klienten.
Kosten / Abrechnung
Die Kosten werden mit dem Gericht vereinbart.
Wir beraten Sie gerne individuell
Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein individuelles Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Sie am besten unterstützen können.
Häufige Fragen
Wird jeweils nur eine Trennungspartei begleitet?
Nein, die Begleitung umfasst beide Parteien bzw. die gesamte involvierte Familie. Es ist von grosser Wichtigkeit, die Gesamtsituation zu erfassen, um zu gewährleisten, dass beide Parteien miteinander im Dialog bleiben.
Umfasst die Begleitung auch den Austausch mit den involvierten Anwälten?
Nein, der Auftrag zur Begleitung erfolgt über das Gericht und eine Kontaktaufnahme mit den involvierten Anwälten der beiden Parteien ist nicht vorgesehen, um grösstmögliche Neutralität zu gewährleisten. Einzige Ausnahme ist ein Austausch mit dem Anwalt der involvierten Kinder.